Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
In den Angelegenheiten, mit denen die Kärntner Jägerschaft nach diesem Gesetz beliehen wurde, ist die Landesregierung sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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