Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO (K-AWO) Fundstelle

K-AWO - Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 09.04.2009 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

§ 

1 Geltungsbereich

§ 

2 Begriffsbestimmungen

§ 

3 Feststellungsverfahren

2. Abschnitt - Grundsätze

§ 

4 Abfallwirtschaftskonzept des Landes

§ 

5 Besondere Maßnahmen der Abfallvermeidung und Umweltberatung

§ 

6 Förderungsmaßnahmen

3. Abschnitt - Allgemeine Rechte und Pflichten

§ 

7 Entsorgungsgebot

§ 

8 Entsorgung allgemein zugänglicher Plätze

§ 

9 Eigentumsübergang

§ 10

Verpflichtung von Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbänden

§ 11

Dingliche Wirkung von Entscheidungen

§ 12

Duldungspflicht

§ 13

Nutzungsberechtigte und Bauwerke auf fremdem Grund

§ 14

Einbringung in Abfall- und Sammelbehälter

4. Abschnitt - Erfassen von Abfällen

§ 15

Entsorgung durch Rückgabe

§ 16

Dezentrale Sammelstellen für Altstoffe

§ 17

Einzelbehälter für Altstoffe

§ 18

Eigenkompostierung

§ 19

Verpflichtung zur getrennten Entsorgung

5. Abschnitt - Sammlung und Abfuhr von Haus- und Sperrmüll

§ 20

Einrichtung der Sammlung und Abfuhr

§ 21

Sonderbereich

§ 22

Müllbehälter

§ 23

Abfuhrtermine

§ 24

Abfuhrordnung

6. Abschnitt - Sammlung und Abfuhr von Betriebsmüll

§ 25

Art der Entsorgung

7. Abschnitt - Klärschlamm, Bioabfall- und Grünabfallkompost

sowie Bodenzustandsinventur

§ 26

Art der Entsorgung von Klärschlamm

§ 27

Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Böden

§ 28

Bioabfall- und Grünabfallkompost

§ 29

Untersuchung von Böden, Klärschlamm und Kompost

§ 30

Beschränkung der Verwertung

§ 31

Abgabe und Übernahme von Klärschlamm oder Bioabfall- und Grünabfallkompost

§ 32

Überwachung der Verwertung

§ 33

Bodenzustandsinventur

§ 34

Klärschlammregister

§ 35

Klärschlamm- und Kompostverordnung

8. Abschnitt - Öffentliche Behandlungsanlagen

§ 36

Überörtliche Planung

§ 37

Aufgabe der Abfallwirtschaftsverbände

§ 38

Vorsorge des Landes

§ 39

Tarife für öffentliche Behandlungsanlagen

9. Abschnitt - Abfallwirtschaftsverbände

§ 40

Bildung

§ 41

Organe des Abfallwirtschaftsverbandes

§ 42

Verbandsrat

§ 43

Vorstand

§ 44

Vorsitzender

§ 45

Geschäftsstelle

§ 46

Bevollmächtigung des Geschäftsführers

§ 47

Schriftform, Fertigung von Urkunden

§ 48

Geschäftsordnung

§ 49

Sitzungsgeld

§ 50

Finanzierung

§ 51

Haftung

§ 52

Mitwirkungspflicht der Gemeinden

§ 53

Aufsicht des Landes über Abfallwirtschaftsverbände

§ 54

Auflösung von Abfallwirtschaftsverbänden

10. Abschnitt - Gebühren

§ 55

Ermächtigung

§ 56

Festsetzung der Abfallgebühren

§ 57

Berechnungsgrundlage

§ 58

Gebührenschuldner

§ 59

Privatrechtliche Entgelte

11. Abschnitt - Vollziehung und Mitwirkung bei der Vollziehung

§ 60

Überwachung und Befugnisse

§ 61

Besondere Aufsichtsorgane

§ 62

Bestellung und Erlöschen der Bestellung

§ 63

Unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt sowie Mitwirkung bei

der

Vollziehung

§ 64

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 65

Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten

12. Abschnitt - Straf- und Schlussbestimmungen

§ 66

Verweisungen

§ 67

Strafbestimmungen

In Kraft seit 09.04.2009 bis 31.12.9999
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