Anl. 1 K-AWFG Artikel XVI

K-AWFG - Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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