Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 K-AOG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 K-AOG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 K-AOG