§ 1 K-AOG 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

K-AOG - Kärntner Abgabenorganisationsgesetz, K-AOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

§

1              Geltungsbereich

§

2              Sachliche Zuständigkeit

§

3              Örtliche Zuständigkeit

§

4              Haftung

2. Abschnitt: Dienststelle für Landesabgaben

§

5              Bezeichnung und Aufgaben

§

6              (entfällt)

§

7              Organisation

3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen

§

8              Übergang des Steuergegenstandes

§

9              Abgaben in gleichbleibender Höhe

4. Abschnitt: Strafbestimmungen

§

10  Strafverfolgung

§

11  Zuständigkeitsbestimmung bei Verletzungen der Geheimhaltungspflicht

§

12  Abgabenhinterziehung

§

13  Fahrlässige Abgabenverkürzung

§

14  Abgabenordungswidrigkeiten

§

15  Geldstrafen

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§

16  Verweisungen

§

17  Eigener Wirkungsbereich

§

18  Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

 

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz ist in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben anzuwenden, soweit

a)

nicht Abgabenvorschriften des Bundes, insbesondere die Bundesabgabenordnung, Anwendung finden oder

b)

landesgesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

In Kraft seit 13.07.2010 bis 31.12.9999
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