Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
§ 114b JN (weggefallen) seit 02.05.1983 weggefallen.
In Kraft seit 02.05.1983 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 114b JN
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 114b JN selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 114b JN