Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Justizbetreuungsagentur ist berechtigt, sich von der Finanzprokuratur gemäß Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, gegen Entgelt rechtlich beraten und vertreten zu lassen.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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