§ 31 JBA-G

JBA-G - Justizbetreuungsagentur-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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