Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 69 Abs. 3a in der Fassung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 109/2013, tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
In Kraft seit 03.07.2013 bis 31.12.9999
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