Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 69 Abs. 3a in der Fassung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 109/2013, tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
In Kraft seit 03.07.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 276 IO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 276 IO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 276 IO