§ 275 IO Ersetzung von Begriffen und Verweisen

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Soweit die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 nicht geändert werden, werden folgende Begriffe in diesem Bundesgesetz (auch in den Überschriften), in der grammatikalisch jeweils richtigen Form und dem dazu passenden bestimmten oder unbestimmten Artikel, ersetzt:

1.

Konkurseröffnung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens,

2.

Konkursmasse durch Insolvenzmasse,

3.

Konkursgläubiger durch Insolvenzgläubiger,

4.

Konkurs und Konkursverfahren durch Insolvenzverfahren,

5.

Konkursgericht durch Insolvenzgericht,

6.

Konkursforderung durch Insolvenzforderung,

7.

Konkursvermögen durch Insolvenzvermögen,

8.

Konkursantrag und Konkurseröffnungsantrag durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,

9.

Konkursaufhebung durch Aufhebung des Insolvenzverfahrens,

10.

Konkursquote durch Insolvenzquote,

11.

Konkursedikt durch Insolvenzedikt,

12.

Gesellschaftskonkurs durch Gesellschaftsinsolvenzverfahren,

13.

Konkursantragstellung durch Insolvenzantragstellung,

14.

Masseverwalter durch Insolvenzverwalter,

15.

Masseverwaltung durch Insolvenzverwaltung,

16.

Verlassenschaftskonkurs durch Verlassenschaftsinsolvenzverfahren,

17.

Zwangsausgleich durch Sanierungsplan,

18.

Zwangsausgleichsvorschlag und Ausgleichsvorschlag durch Sanierungsplanvorschlag,

19.

Zwangsausgleichsantrag durch Sanierungsplanantrag,

20.

Zwangsausgleichstagsatzung durch Sanierungsplantagsatzung,

21.

Ausgleichserfüllung durch Erfüllung des Sanierungsplans,

22.

Sachwalter durch Treuhänder,

23.

Gemeinschuldner durch Schuldner,

24.

persönlich haftender Gesellschafter durch unbeschränkt haftender Gesellschafter und

25.

Konkursordnung durch Insolvenzordnung.

(2) Soweit in anderen Bundesgesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen der Konkursordnung verwiesen ist, wird das Zitat „Konkursordnung“ durch das Zitat „Insolvenzordnung“ und das Zitat „KO“ durch das Zitat „IO“ ersetzt.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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