§ 252 IO

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes angeordnet ist, sind auf das Verfahren die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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