Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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