Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das System der Informationssicherheit ist jedenfalls einmal im Kalenderjahr nachweislich von den Registraturverantwortlichen zu überprüfen. Bei einem Wechsel des Registraturverantwortlichen ist eine vollständige Bestandsaufnahme der Registratur durchzuführen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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