Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
In Kraft seit 17.03.2006 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 35 IG-L
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 35 IG-L selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 35 IG-L