Kriterien für die Prüfung, ob die Durchführung des Programms gemäß § 9a erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wirdKriterien für die Prüfung, ob die Durchführung des Programms gemäß Paragraph 9 a, erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird
Folgende Informationen sind in den Umweltbericht aufzunehmen:
1 Einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver und negativer Auswirkungen.
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