Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Soldaten- und Personalvertreter dürfen wegen Äußerungen und Handlungen, die in Ausübung ihrer Funktion erfolgt sind, disziplinär nicht zur Verantwortung gezogen werden.
In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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