§ 29 HbG Bestehende Entgeltansprüche

HbG - Hausbesorgergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.

In Kraft seit 01.07.1970 bis 31.12.9999
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