Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005, außer Kraft.
In Kraft seit 04.07.2009 bis 31.12.9999
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