Anl. 6 GWO

GWO - Gemeindewahlordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Anlage 6
zu § 71
Anlage 6
zu Paragraph 71,

(Anm.: Der Amtliche Stimmzettel ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Der Amtliche Stimmzettel ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,

In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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