Gemeindewahlordnung 2009 (GWO) Fundstelle

GWO - Gemeindewahlordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 17.03.2020 bis 29.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 21/2020
  4. § 0 gültig von 21.09.2019 bis 16.03.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 71/2019
  5. § 0 gültig von 05.09.2014 bis 20.09.2019 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 98/2014
  6. § 0 gültig von 01.10.2010 bis 04.09.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 67/2010
  7. § 0 gültig von 04.07.2009 bis 30.09.2010

1. Hauptstück
Wahl der Gemeinderäte

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Anzahl der Gemeinderäte

§ 4

Wahlausschreibung

§ 5

Wahlort

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 6

Allgemeines

§ 7

Wirkungsbereich der Wahlbehörden

§ 8

Gemeindewahlbehörden

§ 9

Sprengelwahlbehörden

§ 10

Besondere Wahlbehörden

§ 11

Überörtliche Wahlbehörden

§ 12

Landeswahlbehörde

§ 13

Unvereinbarkeit

§ 14

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiterinnen/Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreterinnen/Vertreter oder der Stellvertreterinnen/Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiterinnen/Wahlleiter

§ 15

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer

§ 16

Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 17

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer

§ 18

Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 19

Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter

§ 20

Änderung in der Zusammensetzung der örtlichen Wahlbehörden, Amtsdauer

§ 21

Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden

3. Abschnitt
Wahlrecht

§ 22

Wahlrecht

§ 23

Wahlausschließungsgründe

§ 24

Teilnahme an der Wahl

4. Abschnitt
Erfassung der wahlberechtigten Personen

§ 25

Wählerverzeichnisse

§ 26

Ort der Eintragung

§ 27

(entfallen)

5. Abschnitt
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

§ 28

Auflage des Wählerverzeichnisses

§ 29

Kundmachung in den Häusern

§ 30

Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien

§ 31

Berichtigungsanträge

§ 32

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 33

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 34

Beschwerden

§ 35

Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation

§ 36

Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen

6. Abschnitt
Ort der Ausübung des Wahlrechts, Wahlkarten und Briefwahl

§ 37

Ort der Ausübung des Wahlrechts

§ 38

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 39

Ausstellung der Wahlkarte

§ 39a

Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte

§ 40

Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten, Auskunftspflicht

7. Abschnitt
Wählbarkeit und Wahlbewerbung

§ 41

Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit

§ 42

Gemeindewahlvorschlag

§ 43

Unterscheidende Parteibezeichnung in den Gemeindewahlvorschlägen

§ 44

Zustellungsbevollmächtigte Person

§ 45

Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 46

Ergänzungsvorschläge

§ 47

Zurückziehung von Gemeindewahlvorschlägen

§ 48

Gemeindewahlvorschläge mit gleichen wahlwerbenden Personen

§ 49

Abschließung und Veröffentlichung der Gemeindewahlvorschläge

8. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§ 50

Wahllokale und Wahlsprengel

§ 51

Beschaffenheit der Wahllokale

§ 52

Wahlzelle und Wahlurne

§ 53

Verbotszone

§ 54

Wahlzeit

§ 55

Vorgang bei der Briefwahl und Prüfung der Wahlkarten

§ 56

Wahlzeuginnen/Wahlzeugen

§ 57

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt der Wahlleiterin/des Wahlleiters

§ 58

Beginn der Wahlhandlung

§ 59

Wahlkuverts

§ 60

Einlass in das Wahllokal

§ 61

Persönliche Ausübung des Wahlrechts

§ 62

Identitätsfeststellung

§ 63

Stimmabgabe

§ 64

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 65

(entfallen)

§ 66

Wahlvorgang bei Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern

§ 67

Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe

§ 68

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler

§ 69

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten wahlberechtigten Personen

§ 70

(entfallen)

§ 71

Amtlicher Stimmzettel

§ 72

Gültige Ausfüllung

§ 73

Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 74

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 75

Ungültige Stimmzettel

§ 76

Übergabe der einzubeziehenden Wahlkarten an die zuständigen Wahlbehörden

9. Abschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses

§ 77

Stimmenzählung

§ 78

Ermittlung der Vorzugsstimmen

§ 79

Niederschrift und Wahlakt der Wahlbehörde

§ 80

Zusammenrechnung der Sprengelwahlergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Niederschrift über das Gesamtwahlergebnis

§ 81

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

10. Abschnitt
Ermittlungsverfahren

§ 82

Ermittlung der Mandate, Verteilung der Gemeinderatssitze

§ 83

Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen der Parteilisten, Feststellung der Gewählten und der Ersatzmitglieder

§ 84

Niederschrift über die Verteilung der Gemeinderatssitze, die Vorzugsstimmen, die Gewählten und die Ersatzmitglieder

§ 85

Verlautbarung des Wahlergebnisses

§ 86

Wahlanfechtung

11. Abschnitt
Einberufung von Ersatzmitgliedern

§ 87

Besetzung erledigter Stellen im Gemeinderat

§ 88

Vorübergehende Einberufung von Ersatzmitgliedern

2. Hauptstück
Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates

§ 89

(entfallen)

§ 90

(entfallen)

§ 91

(entfallen)

§ 92

(entfallen)

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 93

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 94

Schriftliche Anbringen und Sofortmeldung

§ 95

Fristen

§ 96

Wahlkosten

§ 96a

Änderungen bei den Gebieten der politischen Bezirke und Gemeinden

§ 96b

Außerordentliche Verhältnisse

§ 97

Verweise

§ 98

Übergangsbestimmung

§ 98a

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 71/2019

§ 99

Inkrafttreten

§ 99a

Inkrafttreten von Novellen

§ 100

Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1

Wählerverzeichnis

Anlage 2

Vorder- und Rückseite der Wahlkarte (§ 39 Abs. 3)

Anlage 3

Unterstützungserklärung (§ 42 Abs. 2)

Anlage 4

Eintrittsschein (§ 56 Abs. 1)

Anlage 5

Abstimmungsverzeichnis (§ 58 Abs. 1)

Anlage 6

Amtlicher Stimmzettel (§ 71)

Anlage 7

Wahlkarten-Schablone (§ 39 Abs. 4)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 21/2020, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2014,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,

In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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