Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Juli 2009, in Kraft.
(2) Dieses Gesetz ist erstmals bei den nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchzuführenden Gemeinderatswahlen anzuwenden.
In Kraft seit 04.07.2009 bis 31.12.9999
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