§ 26 GVOG 1997 Übergangsbestimmungen

GVOG 1997 - Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1977, i. d. F. LGBl. Nr. 53/1996, sowie des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1991, i. d. F. LGBl. Nr. 34/1995, bereits bestehenden Verbände sind bezüglich der Zusammensetzung der Organe und der Obmannfunktion bis zum 1. Juli 1998 an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen.

In Kraft seit 01.11.1997 bis 31.12.9999
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