§ 27 GVOG 1997 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

GVOG 1997 - Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 21 Abs. 1 bis 4 und § 22 Abs. 2 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1977 i. d. F. LGBl. Nr. 53/1996, treten mit 1. Juli 1998 außer Kraft.

(3) § 17 Abs. 4, § 17a Abs. 2 erster bis dritter Satz, Abs. 3, 5 und 6 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1991, i. d. F. LGBl.Nr. 34/1995, treten mit 1. Juli 1998 außer Kraft.

In Kraft seit 01.11.1997 bis 31.12.9999
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