Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Für die laufenden Geschäfte der Kommission und ihrer Ausschüsse ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Geschäftsstelle einzurichten. Diese ist von einem rechtskundigen Beamten zu leiten.
In Kraft seit 17.11.2004 bis 31.12.9999
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