§ 113b GTG

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 67 in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2016 bis 31.12.9999
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