§ 113c GTG

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die §§ 66 Abs. 1 und 3, 71, 71a Abs. 2, 106 und 109 Abs. 3 Z 34 und 37 in der Fassung des des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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