Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 88 Abs. 2 Z 2 lit. a und § 97 GTG in der Fassung des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I. Nr. 35/2015, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 24.02.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 113a GTG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 113a GTG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 113a GTG