§ 113d GTG

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 69 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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