Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 113 d,
§ 69 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. Paragraph 69, Absatz 2, und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2018, tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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