Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024
Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat die Kontinuität der Behandlung und der Patient/inn/en/sicherheit grenzüberschreitend zu unterstützen und die dafür erforderlichen, insbesondere technischen Grundlagen, zu schaffen.
In Kraft seit 15.10.2020 bis 29.09.2024
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