Die vom Finanzamt Österreich gemäß §§ 52b oder 52c verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu. Die vom Finanzamt Österreich gemäß Paragraphen 52 b, oder 52c verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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