§ 13 GSA

Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 3 Abs. 4 und § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 treten mit 3. Jänner 2018 in Kraft.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 31.12.2016 bis 26.07.2017

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 3 Abs. 4 und § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 treten mit 3. Jänner 2018 in Kraft.

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