Anl. 2 GRGV

Gemeindereisegebührenverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.04.2008 bis 31.12.9999
Anlage 2*)
(zu § 7 Abs. 2 und 6)Anlage 2
(zu Paragraph 7, Absatz 2 §7 Abs. 2 und 6)

Tagesgebühr

Nächtigungsgebühr

Vorarlberg

26,4025,20 Euro

26,4023,10 Euro

übriges Österreich, Ausland

4539,60 Euro

4437,40 Euro

*) Fassung LGBl.Nr. 21/2008

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Anlage 2*)
(zu § 7 Abs. 2 und 6)Anlage 2
(zu Paragraph 7, Absatz 2 §7 Abs. 2 und 6)

Tagesgebühr

Nächtigungsgebühr

Vorarlberg

26,4025,20 Euro

26,4023,10 Euro

übriges Österreich, Ausland

4539,60 Euro

4437,40 Euro

*) Fassung LGBl.Nr. 21/2008

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