In den Fällen der §§ 2 Abs. 1 Z 2, 10 Abs. 4, 24 Abs. 2, 26 Abs. 7, 28b Abs. 1, 32e Abs. 4, 69 Abs. 4, 79 Abs. 3 und 92 Abs. 2 wird der Lauf der jeweiligen Frist durch die tagungsfreie Zeit gehemmt. Dasselbe gilt für den Fall des § 7 Abs. 1 des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes. In den Fällen der Paragraphen 2, Absatz eins, Ziffer 2,, 10 Absatz 4,, 24 Absatz 2,, 26 Absatz 7,, 28b Absatz eins,, 32e Absatz 4,, 69 Absatz 4,, 79 Absatz 3 und 92 Absatz 2, wird der Lauf der jeweiligen Frist durch die tagungsfreie Zeit gehemmt. Dasselbe gilt für den Fall des Paragraph 7, Absatz eins, des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes.
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