Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bei Gericht anhängigen Verfahren zur Verschmelzung durch Aufnahme sind nach den bisher geltenden Vorschriften durchzuführen.
In Kraft seit 11.06.1980 bis 31.12.9999
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