Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit in anderen bundesgesetzlichen Rechtsvorschriften auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz abgeändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 11.06.1980 bis 31.12.9999
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