Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt die Verordnung über die Verschmelzung von Genossenschaften vom 30. Juni 1939, dRGBl. I S 1066, in der Fassung der Dritten Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Genossenschaftsrechts vom 13. April 1943, dRGBl. I S 251, außer Kraft.
In Kraft seit 11.06.1980 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 18 GenVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18 GenVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 18 GenVG