Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Für die Zuordnung der im § 2 Abs. 3 GBDO vorgesehenen Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen II bis XIII gelten die Bestimmungen der GBDO.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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