§ 3 GBGO Zuordnung der Dienstposten zu den Funktionsgruppen

GBGO - NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Für die Zuordnung der im § 2 Abs. 3 GBDO vorgesehenen Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen II bis XIII gelten die Bestimmungen der GBDO.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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