§ 162 GbedG 1988

GbedG 1988 - Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 24/2020

Art. III des Gesetzes über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 24/2020, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2020 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 24/2020

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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