§ 15c GAngG (weggefallen)

GAngG - Gutsangestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 15c GAngG (weggefallen) seit 02.01.1977 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1977 bis 31.12.9999
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