§ 15c GAngG (weggefallen)

Gutsangestelltengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1977 bis 31.12.9999
§ 15c GAngG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1977 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 390/1976

Stand vor dem 31.12.1976

In Kraft vom 07.06.1958 bis 31.12.1976
§ 15c GAngG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1977 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 390/1976

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