Der Dienstgeber kann den Gemeindeangestellten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z. 1 des Betriebspensionsgesetzes (BPG) erteilen. In diesem Fall sind durch den Dienstgeber abzuschließen:Der Dienstgeber kann den Gemeindeangestellten eine Pensionskassenzusage im Sinn des Paragraph 2, Ziffer eins, des Betriebspensionsgesetzes (BPG) erteilen. In diesem Fall sind durch den Dienstgeber abzuschließen:
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