§ 59 GAG 2005 (weggefallen)

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 59 GAG 2005 seit 01.07.2024 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.2024 bis 31.12.9999
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