Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte richtet sich nach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 105 G-VBG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 105 G-VBG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 105 G-VBG 2012