§ 105 G-VBG 2012

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

PädagogischeDie Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte habenrichtet sich um ihre berufliche Fortbildung zu bemühen. Sie sind jedenfalls verpflichtet, Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest fünf Tagen im Kinderbetreuungsjahr zu besuchen, wenn sie hiezu beauftragt werdennach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 24.02.2012 bis 31.12.2016

PädagogischeDie Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte habenrichtet sich um ihre berufliche Fortbildung zu bemühen. Sie sind jedenfalls verpflichtet, Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest fünf Tagen im Kinderbetreuungsjahr zu besuchen, wenn sie hiezu beauftragt werdennach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.

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