Anl. 1 FV

FV - Fahrradverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Sicherheitshinweise für Fahrradanhänger zum Personentransport

Da Kinder in einem Fahrradanhänger bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sollten Sie diese niemals unangegurtet transportieren; beachten Sie die Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.

Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht in die Speichen greifen können, sich nicht hinausbeugen und mit den Beinen nicht mit der Fahrbahn in Kontakt kommen können.

Hinaushängende Schals und dergleichen können in die Räder gelangen und zur tödlichen Falle werden. Verwenden Sie keinen Schal im Anhänger.

In Kraft seit 10.10.2013 bis 31.12.9999
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