§ 11 FV

FV - Fahrradverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 297/2013 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 2013/184/A notifiziert.

In Kraft seit 10.10.2013 bis 31.12.9999
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