Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Das Ladegewicht darf bei der Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschreiten:
1.
bei mehrspurigen Fahrrädern 250 kg,
2.
bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg,
3.
bei ungebremsten Anhängern 60 kg.
In Kraft seit 01.05.2001 bis 31.12.9999
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