§ 1 FSPV Staatsprüfungen

FSPV - Forstliche Staatsprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als

1.

Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und

2.

Staatsprüfung für den Försterdienst

abzuhalten.

In Kraft seit 01.04.2007 bis 31.12.9999
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