Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als
1.Ziffer einsStaatsprüfung für den höheren Forstdienst und
2.Ziffer 2Staatsprüfung für den Försterdienst
abzuhalten.
In Kraft seit 01.04.2007 bis 31.12.9999
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