§ 4 FSG-PV Inhalte des Moduls GW

FSG-PV - Fahrprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
§ 4.Paragraph 4,

Das Modul GW der theoretischen Fahrprüfung muss jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:

  1. 1.Ziffer einsVerkehrszeichen
  2. 2.Ziffer 2Vorrangbeispiele
  3. 3.Ziffer 3Partnerkunde
  4. 4.Ziffer 4Fahrtauglichkeit
  5. 5.Ziffer 5Allgemeine Fahrordnung
  6. 6.Ziffer 6Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen
  7. 7.Ziffer 7Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen
  8. 8.Ziffer 8Fahrzeugtechnik
  9. 9.Ziffer 9Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht
  10. 10.Ziffer 10Überholen
  11. 11.Ziffer 11Bewegen im Verkehr
  12. 12.Ziffer 12Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente
  13. 13.Ziffer 13Eisenbahnkreuzungen
  14. 14.Ziffer 14Kreuzungen
  15. 15.Ziffer 15Fahren in Straßentunneln
In Kraft seit 19.01.2013 bis 31.12.9999
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