§ 4 FSG-PV

Fahrprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2013 bis 31.12.9999

Die theoretischeDas Modul GW der theoretischen Fahrprüfung mußmuss jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:

1.

Verkehrszeichen

2.

Vorrangbeispiele

3.

Partnerkunde

4.

Fahrtauglichkeit

5.

Allgemeine Fahrordnung

6.

Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen

7.

Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen

8.

Fahrzeugtechnik

9.

Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht

10.

Überholen

11.

Bewegen im Verkehr

12.

Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente

13.

Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen

14.

Kreuzungen

15.

Fahren in Straßentunneln

Stand vor dem 18.01.2013

In Kraft vom 25.09.2009 bis 18.01.2013

Die theoretischeDas Modul GW der theoretischen Fahrprüfung mußmuss jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:

1.

Verkehrszeichen

2.

Vorrangbeispiele

3.

Partnerkunde

4.

Fahrtauglichkeit

5.

Allgemeine Fahrordnung

6.

Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen

7.

Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen

8.

Fahrzeugtechnik

9.

Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht

10.

Überholen

11.

Bewegen im Verkehr

12.

Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente

13.

Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen

14.

Kreuzungen

15.

Fahren in Straßentunneln

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